Die Tarifvarianten verstehen
Mehr Zahn ist der Zahnersatzbaustein. Für Zahnbehandlung und Vorsorge kommt ein eigener Baustein hinzu. Vergleiche deshalb nicht den Beitrag eines reinen Zahnersatztarifs mit dem Preis einer vollständigen Kombination.
Welche Tarife sind im LemonCheck-Katalog?
Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D; Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D; Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D; Mehr Zahn Kompakt 70; Mehr Zahn Kompakt 80; Mehr Zahn Kompakt 90; Mehr Zahn Kompakt 100; Mehr Zahn 80 – ohne Vorsorge; Mehr Zahn 90 – ohne Vorsorge; Mehr Zahn 100 – ohne Vorsorge. Die Aufnahme in den Katalog ist noch keine Zusage, dass jeder Tarif für deine Angaben berechnet oder angeboten werden kann.
Der entscheidende Unterschied: Leistung und persönliche Eignung
D und Bonus D unterscheiden sich bei Beitrag und Vorsorgeleistung. Eine höhere PZR-Höchstgrenze bedeutet nicht automatisch mehr Erstattung: Auch der Prozentsatz zählt. Bei fehlenden Zähnen können besondere Rechnungskostengrenzen gelten.
Was eine Prozentzahl nicht verrät
Auch bei gleichem Erstattungssatz können unterschiedliche Eigenanteile bleiben. Prüfe, ob die gesetzliche Kassenleistung enthalten ist, welche Behandlung als erstattungsfähig zählt und ob Höchstgrenzen gelten. Eine hohe Prozentzahl allein sagt wenig über die ersten Vertragsjahre aus.
Vorsorge und Zahnbehandlung richtig vergleichen
Ein reiner Zahnersatzbaustein kann günstiger aussehen als eine Kombination, die auch Zahnbehandlung und Zahnreinigung abdeckt. Vergleiche deshalb die enthaltenen Bausteine. Bei PZR zählen Prozentsatz, Betrag je Behandlung, Anzahl der Behandlungen und gemeinsames Jahresbudget. Die konkreten Angaben stehen unten bei jeder hinterlegten Variante.
Die ersten Jahre und der passende Beginn
Wartezeit und Leistungsstaffel sind unterschiedliche Grenzen. Bei kumulativen Staffeln zählen frühere Erstattungen mit. Kalenderjahre sind nicht immer zwölf volle Monate. Auch bei einem Tarif ohne Wartezeit sind bereits angeratene oder begonnene Maßnahmen nicht automatisch eingeschlossen.
So helfen dir unsere Vorauswahl und unsere Experten
Unser Rechner nutzt automatisch nur berechenbare, vorqualifizierte Varianten. Offene Fälle klären unsere Experten persönlich, bevor sie dir eine passende Auswahl vorstellen. Eine Annahme durch den Versicherer können weder Rechner noch Beratung vorwegnehmen. Bist du dir unsicher? Auf Wunsch meldet sich ein Experte bei dir und klärt offene Punkte telefonisch mit dir. Alternativ kannst du den passenden Tarif selbst online beantragen und dabei von unseren Vorteilen profitieren.
Deine Checkliste vor der Entscheidung
Stimmen Geburtsdatum, Zahnstatus und Versicherungsbeginn? Ist die gewünschte Behandlung tatsächlich abgedeckt? Sind mögliche Ausschlüsse, Zuschläge und die Leistungsstaffel verständlich? Passt der gesamte Leistungsumfang zu deinem Budget? Wenn eine Antwort offenbleibt, lass sie vor deiner Entscheidung persönlich prüfen.
Die Tarifvarianten im Detail
Vergleiche Leistungen und wichtige Unterschiede. Welche Variante für dich infrage kommt, prüft der Rechner anhand deiner Angaben.
Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D
- Zahnersatz
- 80 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbiss-Schienen im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- 80 %, bis 200 € pro Kalenderjahr
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 100 %, insgesamt bis 2.000 €; Behandlungsbeginn vor 21, bei Unfall ohne Altersgrenze.
- Bonus D – Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung, Schmerzlinderung und Aufbiss-Schienen außerhalb KFO teilen eine Anfangsgrenze: 150 € im 1. Kalenderjahr, 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr; ab dem 3. Kalenderjahr entfällt diese Grenze. Bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt sie für die Unfallkosten.
- Bonus D – Kieferorthopädie: eigene Anfangsgrenze von 150 € im 1. Kalenderjahr und 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr entfällt nur die Anfangsgrenze; insgesamt bleiben höchstens 2.000 € während der Vertragslaufzeit. Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag; bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfallen Alters- und Anfangsgrenze, die Gesamtgrenze bleibt.
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D
- Zahnersatz
- 90 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbiss-Schienen im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- 80 %, bis 200 € pro Kalenderjahr
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 100 %, insgesamt bis 2.000 €; Behandlungsbeginn vor 21, bei Unfall ohne Altersgrenze.
- Bonus D – Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung, Schmerzlinderung und Aufbiss-Schienen außerhalb KFO teilen eine Anfangsgrenze: 150 € im 1. Kalenderjahr, 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr; ab dem 3. Kalenderjahr entfällt diese Grenze. Bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt sie für die Unfallkosten.
- Bonus D – Kieferorthopädie: eigene Anfangsgrenze von 150 € im 1. Kalenderjahr und 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr entfällt nur die Anfangsgrenze; insgesamt bleiben höchstens 2.000 € während der Vertragslaufzeit. Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag; bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfallen Alters- und Anfangsgrenze, die Gesamtgrenze bleibt.
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D
- Zahnersatz
- 100 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbiss-Schienen im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- 80 %, bis 200 € pro Kalenderjahr
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 100 %, insgesamt bis 2.000 €; Behandlungsbeginn vor 21, bei Unfall ohne Altersgrenze.
- Bonus D – Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung, Schmerzlinderung und Aufbiss-Schienen außerhalb KFO teilen eine Anfangsgrenze: 150 € im 1. Kalenderjahr, 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr; ab dem 3. Kalenderjahr entfällt diese Grenze. Bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt sie für die Unfallkosten.
- Bonus D – Kieferorthopädie: eigene Anfangsgrenze von 150 € im 1. Kalenderjahr und 300 € insgesamt im 1.–2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr entfällt nur die Anfangsgrenze; insgesamt bleiben höchstens 2.000 € während der Vertragslaufzeit. Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag; bei Unfall nach Versicherungsbeginn entfallen Alters- und Anfangsgrenze, die Gesamtgrenze bleibt.
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
Mehr Zahn Kompakt 70
- Zahnersatz
- 70 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 70 % im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- Eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr: 70 %, unbegrenzte Höhe.
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.000 / 2.000 / 4.000 / 5.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 70 %, bis 2.500 € bei Behandlungsbeginn vor 18; bis 5.000 € nach Unfall oder bei Krankheit mit KFO-Leistung der GKV/Heilfürsorge; Unfall oder Krankheit müssen nach Versicherungsbeginn und nach dem 18. Geburtstag eingetreten sein. KFO-Staffel für Kinder/Jugendliche: 500 / 1.000 € in den ersten 1 / 2 Kalenderjahren.
- Frühester Beginn
- 01.11.2026
- Frühester Versicherungsbeginn: 01.11.2026.
- Keine Wartezeit; Erstattung bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ.
- Bleaching bis 250 € innerhalb von zwei Kalenderjahren; im Tarif Kompakt 70 zu 70 %, sonst zu 100 %.
- Ab dem dritten Kalenderjahr entfällt die Leistungsbegrenzung, wenn unmittelbar vorher eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatzleistungen mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand, nahtlos in diesen Tarif übergeht und vom Versicherungsnehmer beendet wurde. Nachweis auf Verlangen erforderlich.
- Maßgeblich sind das Produktblatt und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Mehr Zahn Kompakt 80
- Zahnersatz
- 80 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- Eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr: 100 %, unbegrenzte Höhe.
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.000 / 2.000 / 4.000 / 5.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 80 %, bis 2.500 € bei Behandlungsbeginn vor 18; bis 5.000 € nach Unfall oder bei Krankheit mit KFO-Leistung der GKV/Heilfürsorge; Unfall oder Krankheit müssen nach Versicherungsbeginn und nach dem 18. Geburtstag eingetreten sein. KFO-Staffel für Kinder/Jugendliche: 500 / 1.000 € in den ersten 1 / 2 Kalenderjahren.
- Frühester Beginn
- 01.11.2026
- Frühester Versicherungsbeginn: 01.11.2026.
- Keine Wartezeit; Erstattung bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ.
- Bleaching bis 250 € innerhalb von zwei Kalenderjahren; im Tarif Kompakt 70 zu 70 %, sonst zu 100 %.
- Ab dem dritten Kalenderjahr entfällt die Leistungsbegrenzung, wenn unmittelbar vorher eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatzleistungen mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand, nahtlos in diesen Tarif übergeht und vom Versicherungsnehmer beendet wurde. Nachweis auf Verlangen erforderlich.
- Maßgeblich sind das Produktblatt und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Mehr Zahn Kompakt 90
- Zahnersatz
- 90 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- Eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr: 100 %, unbegrenzte Höhe.
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.000 / 2.000 / 4.000 / 5.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 90 %, bis 2.500 € bei Behandlungsbeginn vor 18; bis 5.000 € nach Unfall oder bei Krankheit mit KFO-Leistung der GKV/Heilfürsorge; Unfall oder Krankheit müssen nach Versicherungsbeginn und nach dem 18. Geburtstag eingetreten sein. KFO-Staffel für Kinder/Jugendliche: 500 / 1.000 € in den ersten 1 / 2 Kalenderjahren.
- Frühester Beginn
- 01.11.2026
- Frühester Versicherungsbeginn: 01.11.2026.
- Keine Wartezeit; Erstattung bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ.
- Bleaching bis 250 € innerhalb von zwei Kalenderjahren; im Tarif Kompakt 70 zu 70 %, sonst zu 100 %.
- Ab dem dritten Kalenderjahr entfällt die Leistungsbegrenzung, wenn unmittelbar vorher eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatzleistungen mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand, nahtlos in diesen Tarif übergeht und vom Versicherungsnehmer beendet wurde. Nachweis auf Verlangen erforderlich.
- Maßgeblich sind das Produktblatt und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Mehr Zahn Kompakt 100
- Zahnersatz
- 100 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- 100 % im tariflichen Umfang
- Zahnreinigung
- Eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr: 100 %, unbegrenzte Höhe.
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.000 / 2.000 / 4.000 / 5.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- 100 %, bis 2.500 € bei Behandlungsbeginn vor 18; bis 5.000 € nach Unfall oder bei Krankheit mit KFO-Leistung der GKV/Heilfürsorge; Unfall oder Krankheit müssen nach Versicherungsbeginn und nach dem 18. Geburtstag eingetreten sein. KFO-Staffel für Kinder/Jugendliche: 500 / 1.000 € in den ersten 1 / 2 Kalenderjahren.
- Frühester Beginn
- 01.11.2026
- Frühester Versicherungsbeginn: 01.11.2026.
- Keine Wartezeit; Erstattung bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ.
- Bleaching bis 250 € innerhalb von zwei Kalenderjahren; im Tarif Kompakt 70 zu 70 %, sonst zu 100 %.
- Ab dem dritten Kalenderjahr entfällt die Leistungsbegrenzung, wenn unmittelbar vorher eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatzleistungen mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand, nahtlos in diesen Tarif übergeht und vom Versicherungsnehmer beendet wurde. Nachweis auf Verlangen erforderlich.
- Maßgeblich sind das Produktblatt und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Mehr Zahn 80 – ohne Vorsorge
- Zahnersatz
- 80 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- Keine Leistung
- Zahnreinigung
- Keine Leistung
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- Keine Leistung
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
- Reiner Zahnersatztarif: Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind nicht enthalten.
- Keine Wartezeit; Mindesttarifdauer zwölf Monate, danach täglich kündbar.
- Wer zustehende GKV-/Heilfürsorgeleistungen nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Abzug von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung.
- Die Zahnstaffel entfällt ab dem fünften Kalenderjahr; bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt die Begrenzung für unfallbedingte Kosten.
Mehr Zahn 90 – ohne Vorsorge
- Zahnersatz
- 90 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- Keine Leistung
- Zahnreinigung
- Keine Leistung
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- Keine Leistung
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
- Reiner Zahnersatztarif: Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind nicht enthalten.
- Keine Wartezeit; Mindesttarifdauer zwölf Monate, danach täglich kündbar.
- Wer zustehende GKV-/Heilfürsorgeleistungen nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Abzug von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung.
- Die Zahnstaffel entfällt ab dem fünften Kalenderjahr; bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt die Begrenzung für unfallbedingte Kosten.
Mehr Zahn 100 – ohne Vorsorge
- Zahnersatz
- 100 % im tariflichen Umfang; GKV-Anrechnung und Grenzen beachten.
- Zahnbehandlung
- Keine Leistung
- Zahnreinigung
- Keine Leistung
- Leistungsstaffel
- Zahnersatz: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 € kumulativ in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren.
- Kieferorthopädie
- Keine Leistung
- Vorversicherungsbonus: Bestand in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer, gilt für Zahnersatz eine verkürzte Staffel: 1. Kalenderjahr maximal 1.500 €, 1.–2. Kalenderjahr maximal 3.000 €, ab dem 3. Kalenderjahr ohne diese Begrenzung. Art, Umfang und Dauer der Vorversicherung sind unerheblich. Vorversicherung vor Anwendung nachweisen.
- Reiner Zahnersatztarif: Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind nicht enthalten.
- Keine Wartezeit; Mindesttarifdauer zwölf Monate, danach täglich kündbar.
- Wer zustehende GKV-/Heilfürsorgeleistungen nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Abzug von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung.
- Die Zahnstaffel entfällt ab dem fünften Kalenderjahr; bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn entfällt die Begrenzung für unfallbedingte Kosten.